|
|
|
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Abschluss des Reisevertrages |
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Andys Tauchoase den Abschluss bzw. Vermittlung eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich per E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Der Kunde steht für deren Vertragsverpflichtung wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Andys Tauchoase zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei, oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Andys Tauchoase dem Kunden die Rechnung, die auch als Bestätigung gilt, zusenden.
|
§ 2 Bezahlung |
Mit Zusendung der Rechnung/Bestätigung wird eine Anzahlung von 20% gefordert. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt, wie in der Rechnung beschrieben, unaufgefordert fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6.a) oder 6.b) genannten Gründen abgesagt werden kann. Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird Andys Tauchoase von der Leistungspflicht frei und kann die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn ein Recht zur Zahlungsverweigerung nicht vorliegt.
Die Zahlung der Internetbuchung erfolgt durch Überweisung auf unser deutsches Konto. Bei zusätzlichen Leistungen, die eventuell vor Ort in Hurghada in Anspruch genommen werden, erfolgt die Zahlung vor Ort in bar (in Euro, Landeswährung oder auch in Dollar).
|
§ 3 Leistungen |
Leistungen für Hotel und Tauchpakete laut Leistungsbeschreibung FÜR SAFARIS GELTEN UNTENSTEHENDE LEISTUNGEN: (sofern in der Leistungsausschreibung nichts anderweitiges vermerkt ist)
- Transfer vom Flughafen zum Boot
- Safaristart Hurghada 8 Euro, Safaristart Süden 35 Euro
- Vollpension
- 2 - 4 Tauchgänge pro Tag
- Flasche, Bleigurt, Blei, Luft
- Softdrinks 22 Euro pro Person/Woche an Bord
- Bier extra
- Marine-Park-Gebühr für Brother Islands oder Marinepark 45 $ pro Woche
- Marine-Park-Gebühr für Ras Mohammed 10 $
- Transfer vom Boot zum Flughafen oder Anschlusshotel in Hurghada
|
§ 4 Leistungs- und Preisänderungen |
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Andys Tauchoase nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Andys Tauchoase ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder kostenloser Rücktritt angeboten. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Andys Tauchoase in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
|
§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen |
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise oder gebuchten Leistung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Andys Tauchoase. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise oder Leistung nicht an, so wird Andys Tauchoase Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Andys Tauchoase kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:
- Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 % pro Person
- ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 % pro Person
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 % pro Person
- ab 14. bis 3. Tag vor Reiseantritt 75 % pro Person
- in den letzten 72 Stunden vor Reiseantritt 100 % pro Person
5.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann Andys Tauchoase ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
5.3 Bis zum Reise- oder Leistungsbeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus der Buchung eintritt.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Leistungsnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten evtl. entstehenden Mehrkosten. Wird eine gebuchte Reise aus Gründen, die Andys Tauchoase nicht zu vertreten hat, nicht angetreten oder bei eigener Anreise nicht zur verabredeten Zeit am Leistungsort eingetroffen, stellt dies keinen Rücktritt vom Reisevertrag dar, und Sie sind dennoch zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.
|
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch Andys Tauchoase |
Andys Tauchoase kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Andys Tauchoase verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Andys Tauchoase den Kunden davon zu unterrichten.
b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Andys Tauchoase deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass Andys Tauchoase im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von Andys Tauchoase besteht jedoch nur, wenn sie dazu führende Umstände nicht zu vertreten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von Andys Tauchoase keinen Gebrauch macht.
|
§ 7 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen |
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen nach Ägypten in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt Andys Tauchoase dem Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Erfahrung gebracht werden können. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die dem Kunden aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation von Andys Tauchoase bedingt.
Soweit von Andys Tauchoase aus den zur Verfügung stehenden Informationen zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer/Kunde deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird.
|
§ 8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände |
Wird die Reise infolge bei zum Buchungszeitraum nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Andys Tauchoase als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so wird Andys Tauchoase für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
|
§ 9 Gewährleistung |
a) Abhilfe
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Andys Tauchoase kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Andys Tauchoase kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Andys Tauchoase kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Andys Tauchoase innerhalb einer angemessenen Pflicht keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für Andys Tauchoase erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Andys Tauchoase verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet Andys Tauchoase den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Andys Tauchoase nicht zu vertreten hat.
|
§ 10 Mitwirkungspflicht |
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
|
§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
|
§ 12 Gerichtsstand |
Der Reisende kann Andys Tauchoase nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Andys Tauchoase gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Andys Tauchoase.
|
§ 13 Bedingung für Leistungen, bei denen Andys Tauchoase als Vermittler auftritt |
Für Reiseleistungen, Hotelreisen oder Flüge gilt folgendes:
Andys Tauchoase tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Tauchsafari) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Neckermann, DER, OFT, TUI usw.) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
Die vertragliche Pflicht von Andys Tauchoase ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von Andys Tauchoase.
Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen Andys Tauchoase als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die übrigen, hier weiter oben aufgeführten Bedingungen.
Haftung von Andys Tauchoase als Vermittler
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger Andys Tauchoase gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von Andys Tauchoase gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
Die Haftung von Andys Tauchoase erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. Andys Tauchoase haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger.
Umbuchung / Stornierung bei vermittelnden Leistungen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der vermittelten Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger). Storno und Umbuchungen können nur über Andys Tauchoase oder der auf der Auftragsbestätigung vermerkten Kontaktadresse von unserem Buchungscenter der Touristikbörse erfolgen. Der Rücktritt kann per E-Mail mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Eine Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.
Andys Tauchoase behält sich vor, dem Kunden alle Andys Tauchoase aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 25 pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Andys Tauchoase kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Zahlung für vermittelte Leistungen
Bei allen von Andys Tauchoase vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.
Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.
Haftungsbeschränkung bei vermittelnden Leistungen
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Andys Tauchoase nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Andys Tauchoase nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt.
Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.
Unwirksamkeit einer Reisebedingung bei vermittelnden Leistungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
Gerichtsstand
Der Reisende kann Andys Tauchoase nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Andys Tauchoase gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Andys Tauchoase maßgebend:
Andys Tauchoase
Sekalla
Hurghada/Red Sea/Egypt
|
|
|